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Bernd Sünnenwold
Rechtsanwalt


Verteidigung von Beschuldigten in Straf- und Bußgeldverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Meine Beratung und Verteidigung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen:

  • Bereits bevor die Strafverfolgungsbehörden ermitteln
  • Im Ermittlungsverfahren der Polizei, der Behörden, der Amts- und Staatsanwaltschaft
  • Bei Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Untersuchungshaft
  • Im Verfahren vor dem Strafgericht
  • In der Berufung und der Revision

Ich empfehle Ihnen, beim Verdacht einer Straftat gegen Sie möglichst frühzeitig sich von einem Verteidiger beraten zu lassen, der Ihre Rechte als Beschuldigter wahrnehmen kann und Ihre Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertritt.
So ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, zunächst über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, bevor man sich entscheidet, ob man sich zu dem Vorwurf äußern will.

Als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen und ohne Begründung die Beantwortung von Fragen zu verweigern. Sie müssen nur die Fragen beantworten, die gebraucht werden, um Ihre Identität festzustellen. Sie haben außerdem das Recht, jederzeit einen Verteidiger anzurufen und mit ihm zu sprechen.